Notarvertrag nur teil erfüllt


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Gesendet von Thomas Schneider am 14 Oktober, 2015 um 06:27:33:

Hallo zusammen,

Angenommen jemand würde ein Grundstück verkaufen und hat dafür einen Käufer-
Dieser würde ein Doppelhaus bauen wollen und sich deswegen folgendes im Notatrvertrag vermerken lassen.

Sollte die Baugenehmigung für die Errichtung eines Doppelhauses nicht spätestens bis zum Tag X vorliegen, ist jeder Vertragsbeteiligte (unter Ausschluss sonstiger Mängelrechte, ausgenommen Fälle des Vorsatzes, der Arglist bzw. der Garantie) vertraglich zum Rücktritt vom schuldrechtlichen Teil des Vertrages berechtigt.

Irgendwann ist der Tag x bald erreicht.

Angenommen der Käufer bezahlt bis Tag X den vollen Kaufpreis, hat jedoch keine Baugenehmigung vorliegen.

Was passiert, wenn der Käufer dann, nach Ablauf des Rücktrittsrechtes des Verkäufers, (und der Tatsache das der Käufer bereits bezahlt hat) aus irgend einem Grund keine Baugenehmigung erteilt bekommt?

Kann er dann noch Forderungen an an den Verkäufer stellen?



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