Altlasten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ]

Gesendet von E.ASL am 21 November, 2017 um 14:25:32:

Wir haben in Dezember 2013 ein Haus gekauft. Die Verkäufer haben damals einen Gutachter zur Bewertung und Preisermittlung beauftragt. In diesem Bericht steht ein Altlasten verdacht lag nicht vor. Und im Notarvertrag stand auch dass dem Verkäufer kein Altlasten bekannt sind. Im Februar 2014 (d.h. zwei Monate nach dem Kauf) haben wir von der Bodenschutzbehörde ein Brief erhalten, dass bei unserem Grundstück einen Altlastenverdacht vorliegt. Nach unserer Nachfrage hat es sich herausgestellt, dass es schon im 2004 unser Grundstück als Altlastverdacht bei Behörde bekannt war und seit 2010 wurde es in Altlastkataster aufgenommen. D.h. der Verkäufer und deren Gutachter haben sich nicht bei der Bodenschutzbehörde informiert gehabt. Meine Frage, was sind jetzt unsere Rechte als Käufer? Was können wir tun? Müssen wir jetzt die Verantwortung für Altlasten und eventuelle Kosten übernehmen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ]