Re: Daseinsberechtigung von Schwarzbauten ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Hobsons am 13 Januar, 2006 um 12:14:35

Antwort auf: Baseinsberechtigung von Schwarzbauten ? von deis am 25 Dezember, 2005 um 19:16:59:

Schwarzbauten werden nie lagal, nur kann durch ewige Duldung eine plötzliche Abrissverfügung rechtswidrig werden wegen Ermessensfehlgebrauch.
Würde ein Teilrückbau das Gebäude nicht legalisieren? Ab zum qualifizierten Anwalt mein ich

: hallo,
: wenn die Bauaufsicht einen Bauantrag zum nachträglichen legalisieren eines Schwarzbaus (z.B. ein Wochenendhaus) weder genehmigt hat noch abgelehnt hat, aber wohl erkannt hat, das der Bauantrag (und das entstandene Haus) so nicht genehmigungsfähig ist, da ein Gebäude z.B. zu groß ist (größer als im Bebauungsplan erlaubt) und der Antrag schließlich für 20 Jahre im Archiv landet, hat dann das Gebäude eine gewisse Daseinsberechtigung oder kann ein Abriss jederzeit drohen ?
: Welche Möglichkleiten der Legalisierung bestünde für ein solches Gebäude (wenn überhaupt möglich) ?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]