Re: versteckter Mangel - wer zahlt?


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Abgeschickt von Olaf am 30 Januar, 2006 um 14:54:24

Antwort auf: versteckter Mangel - wer zahlt? von trauriger Käufer am 26 Januar, 2006 um 19:19:14:

Hängt von Ihrer Fähikeit ab, vollen Beweis für eine arglistige Täuschung zu erbringen. Dass er den Keller erst geräumt hat, als sie schon eingezogen waren, ist eine hervorragende Ausrede, um Nichtwissen vorzuspiegeln. Ich sehe da nach allgemeiner Lebenserfahrung kaum Chancen. Oder wie wollen sie positives Wissen auf Käuferseite nachweisen ?


: Wir haben eine Wohnung gekauft, konnten den Keller aber nicht besichtigen, weil dieser rappelvoll gestellt war. Nachdem der Vorbesitzer endlich seine Sachen abgeholt hat (nachdem wir schon eingezogen waren), stellt sich raus, dass die Wände im Keller wohl bereits ziemlich viel Wasser gezogen haben.

: Das hätte er - meines Erachtens - feststellen müssen, wenn er einen Blick auf die am Boden liegenden Holzpaletten geworfen hätte, die nach 5 Jahen völlig vorrottet waren.

: Frage: Handelt es sich hier um einen versteckten Mangel (den wir im Vertrag ausgeschlossen haben) und wer muss die Sanierung bezahlen?

: Vielen Dank für die Hilfe.





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