Carport


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Abgeschickt von Gast-NRW am 04 November, 2003 um 17:30:46:

Antwort auf: Carport muss weg ? von Frauko am 03 November, 2003 um 21:49:00:

Sie können einen Carport natürlich genau dort errichten, wo es laut Bebauungsplan erlaubt ist. Was rechtlich ein Carport ist, läßt sich leicht als Garage ohne Seitenwände beschreiben. Eine offene Garage ist also deswegen kein Carport, weil die Seitenwende nicht sein dürfen. Siehe dazu auch jüngst: OVG NRW, Urteil vom 25.06.2003 Az.: 7 A 1157/02 und § 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB



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