Re: Abtretung von Forderungen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 04 November, 2003 um 17:41:45:

Antwort auf: Abtretung von Forderungen von sammy am 04 November, 2003 um 12:49:14:

Sie können das gut als Druckmittel nutzen aber fraglich ist, ob das ganz rechtens und gerichtsbeständig wäre.
Haben Sie einen VOB-B - Vertrag abgeschlossen, der hierzu keine Vertragsklausel (Stichwort: Abtretung und Aufrechnung) beinhaltet? Mängel objektiv vorhanden?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]