Kündigung einer Einliegerwohnung


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Abgeschickt von Ulrice am 09 Juli, 2004 um 18:43:14

Ein Freund ist in eine angebliche Einliegerwohnung eingezogen. Direkt nach Einzug bekam er mit der Vermieterin Ärger und drei Tage später die Kündigung. Dabei beruft sie sich auf den Begriff Einliegerwohnung, der im Mietvertrag drinsteht. Gibt es eine Definition dieses Begriffs Einliegerwohnung und unterliegt das besonderen Rechten für den Vermieter, z.B. was Kündigungsfristen angeht?


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