Rechte bei Kündigung direkt nach Einzug


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Abgeschickt von Ulrice am 09 Juli, 2004 um 18:47:42

Ein Freund ist in eine angebliche Einliegerwohnung eingezogen. Direkt nach Einzug bekam er mit der Vermieterin Ärger und drei Tage später die Kündigung. Voran ging ein Konflikt bei der Übergabe der Miete und Kaution, die durch den Mieter geregelt wurde. Unter welchen Umständen ist es nun möglich sich den neuerlichen Umzug von der Vermieterin bezahlen zu lassen. Wie wird ein Verschulden der Parteien der Kündigung definiert?


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