Vergütung für Änderungen nach Vertragsabschluß


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Abgeschickt von Peter am 22 November, 2003 um 17:28:18

Hallo,

ich habe im Frühjahr 2003 mit einem Architekten einen Bauträgervertrag abgeschlossen. Laut Baubeschreibung sollten wir eine Fußbodenheizung erhalten, sowie im Wohnzimmer Parkettboden, wobei der qm-Preis mit bis zu 24,50 € angegeben wurde. Während der Bauphase stellte sich heraus, daß der vom Bauträger vorgesehene Parkett nicht fußbodenheizungstauglich gewesen wäre. Anstatt einen anderen (sicherlich teuereren) Parkett zu wählen, bot mir der Bauträger telefonisch an, das Wohnzimmer statt mit Parkettboden mit Fliesen zu belegen. Auf Nachfrage erhielt ich ebenfalls telefonisch die Auskunft, daß Minderkosten beim qm-Preis der Fliesen gegenüber dem qm-Preis des Parketts mit Mehrkosten z.B. bei anderen Fliesen verrechnet werden würden.
Ich suchte daraufhin entsprechende Fliesen aus, welche um etwa 7,00 € günstiger waren, als der angesetzte qm-Preis für Parkett.
Ferner suchte ich noch zusätzlich Dekorfliesen und Bordüre für die Badezimmer aus und teilte dem Bauträger schriftlich die aus-gewählten Fliesen mit, sowie deren Preis.
Nunmehr erhielt ich die Schlußrechnung des Bauträgers (= Architekt).
In dieser Schlußrechnung sind zwei Positionen enthalten, deren Rechtmäßigkeit ich anzweifle und bei denen ich gerne eine fach-männische Auskunft hätte:
1. Anstatt einer Gutschrift für den geringeren qm-Preis der Fliesen gegenüber dem Parkettboden erhielt ich eine erheblich Nachforderung mit der Begründung, die Kosten für das Fliesenlegen wären erheblich höher als die Kosten für das Parkettlegen. Es wurde zwar die Differenz der qm-Kosten gutge-schrieben, durch die erheblichen Mehrkosten für das Fliesenlegen entstand aber eine erhebliche Nachforderung von etwa 750,00 €. Meine Frage daher: muß ich die Mehrkosten für das Fliesenlegen überhaupt bezahlen? Einerseits ist hierbei zu bedenken, daß das Verfliesen des WZ durch eine Fehlplanung des Architekten verursacht war, andererseits wurde bei der telefonischen Plan-änderung in keinster Weise etwas erwähnt, daß hierfür zusätzliche Kosten entstehen würden; im Gegenteil: mir wurde auf Nachfrage die Gutschrift der geringeren qm-Kosten für das Material zugesichert.
2. Für die zusätzlichen Dekorfliesen und die Bordüre verlangt der Bauträger zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten noch eine Pauschale von 15 % (für Gewinn, Gewährleistung etc.). Auch dies-bezüglich hat er bei der telefonischen Mitteilung, ich könnte mir Fliesen in dem bestimmten Fachhandel auswählen, nichts erwähnt.
Hier sei nochmals erwähnt: der Architekt trat in meinem Fall nicht in seiner Eigenschaft als solcher auf, sondern als Bauträger!
Für eine qualifizierte Anwort wäre ich sehr dankbar.



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