Begriffsdefinition 'Nebengebäude'


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Abgeschickt von Wencke Elbert am 28 November, 2003 um 15:55:47

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane zur Zeit einen Anbau (als Künstleratelier genutzt)ohne eigene Feuerstätte von ca. 30m² Nutzfläche, der auf der Grenze des Nachbarn stehen soll. Der Anbau ist mit dem Hauptgebäude verbunden. Der Nachbar weigert sich, sein Einverständnis zu geben, weil es sich seiner Aussage nach nicht um eine 'Nebengebäude' handle, das auf der Grenze errichtet werden darf.
Zur Definition: Was sind genau Nebengebäude?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Wencke Elbert


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