Re: Nachweis von Vollgeschossen im Dachraum


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Abgeschickt von Peter am 30 November, 2003 um 22:15:23:

Antwort auf: Nachweis von Vollgeschossen im Dachraum von Matthias Gehring am 28 November, 2003 um 11:17:14:

Eine Internetseite, in der man in alten LBO rechachieren kann, gibt es nicht. Da muss man wohl schon in den alten Ausgaben der Landesgesetzblätter suchen. Ich würde sagen, es gilt die Bauordnung in ihrer aktuellen Fassung. Aber nähere Informationen ergeben sich sicher aus einem Kommentar zu ihrer Landesbauordnung. Welches Bundesland?




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