Re: Ablehnungsandrohung?


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Abgeschickt von Gast am 02 Dezember, 2003 um 22:05:19:

Antwort auf: Ablehnungsandrohung? von silvio am 02 Dezember, 2003 um 12:46:23:

Beispiel: ........... fordere ich Sie hiermit auf, die oben aufgeführten Mängel bis spätestens 5.1.2004 zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen werde ich eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und die Kosten hierfür Ihnen in rechnung stellen.

Haben Sie in Ihrem Bauvertrag die Worte VOB stehen ?




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