Re: Begrenzung eines begrünten Flachdaches mit Maschendrahtzaun


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Abgeschickt von Daniela am 08 Dezember, 2003 um 12:40:07

Antwort auf: Begrenzung eines begrünten Flachdaches mit Maschendrahtzaun von Andreas Hammer am 07 Dezember, 2003 um 20:47:49:

Ab einem Höhenunterschied von 1,0m ist eine Absturzsicherung vorzusehen. Höhe und Ausführung ist unter anderem abhängig vom Bundesland. Das Geländer muss auf jeden Fall einen Holmdruck von 1 KN aushalten (100kg). Bezüglich der genauen Vorschriften hilft mit Sicherheit der Sachbearbeiter vom zuständigen Kreisbauamt.

Wenn keine offensichtlichen Mängel vorliegen kann man über Sinn und Unsinn eines Sachverständigen streiten --> Es gibt ja auch noch eine Gewährleistung! Auf jeden Fall sollte man mit offenen Augen (und Wasserwaage) durch die Wohnung gehen. Schließen die Türen und Fenster? Ist der Boden waagerecht? Ist alles sauber? Gibt es warmes Wasser?, u.s.w. dies kann fast jeder selber.

Sachverständige werden von den Handwerkskammern vermittelt.


: Empfiehlt es sich generell zur Wohnungsübergabe einen eigenen Bausachverständigen zu engagieren, und wenn ja, an wen kann man sich wenden und was kostet so etwas ungefähr?

: Vielen Dank.
: Andreas




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