Abgeschickt von Gast am 09 Dezember, 2003 um 21:59:15:
Antwort auf: Neubau auf Bebautem Grundstück im Aussenbereich von Ingrid am 08 Dezember, 2003 um 18:33:51:
3jährige Nutzung des Altbaus ?
Kaufen Abrissgenehmigung bea´ntragen und wenn man die nicht kriegt einfach zum Gericht und einklagen, was allerdings auch mehr als ein Jahr dauert, wenn nicht sogar 2 Jahre oder 3. :-)