Re: ETW - Mehrheitsbeschluss oder einstimmiger Beschluss


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Abgeschickt von Karl-Heinz am 14 Dezember, 2003 um 12:02:51:

Antwort auf: ETW - Mehrheitsbeschluss oder einstimmiger Beschluss von Cordula Hein am 08 Dezember, 2003 um 10:46:02:

Sind nun Baumängel vorhanden oder nicht ??????? Wenn Baumängel vorhanden wären könnten Sie alleine gegen den Unternehmer klagen, wenn das ihr Vertragspartner ist. Mehrheitsbeschluss reicht, wenn ordnungsgemäß zustande gekommen. Notfalls kann man immer ein Gericht anrufen, dass den Beschluss überprüft.



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