Re: Fehlendes Wegerecht / Baulast


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Abgeschickt von Rickel am 14 Dezember, 2003 um 22:28:48

Antwort auf: Re: Fehlendes Wegerecht / Baulast von Karl-Heinz am 14 Dezember, 2003 um 11:46:35:

Der Weg führt ja auch bereits zu einem Wohngebäude, dass ich auch z.Zt. bewohne. Als dieses erstellt wurde, gab es rechtlich in NRW noch keine Baulasten. Der Weg führt seit ca. 1820 zu unserem Grundstück, wo seit dieser Zeit immer ein Wohnhaus stand. Der Weg ist also nicht nur landw. nutzbar.




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