BayBO Art. 7 (3) Auslegungssache???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von forenbesucher am 12 Januar, 2004 um 18:35:43

BayBo Art.7
(3) Liegen sich Gebäude oder Gebäudeteile auf einem Grundstück gegenüber, von denen mindestens eines
nicht mehr als ein Vollgeschoß aufweist und nicht dem Wohnen dient, so kann gestattet werden, daß die nach
Art. 6 Abs. 4 und 5 erforderlichen Abstandsflächen in ihrer Tiefe bis auf eine halbe Wandhöhe dieses
Gebäudes vermindert werden, soweit nicht dadurch Brandschutz, Belichtung und Lüftung beeinträchtigt
werden.

1. Ich denke, eine Garage (um diese geht es mir)dient nicht dem Wohnen und hat nur ein Vollgeschoß-soweit so gut, allerdings darf ich diese Garage ja bis 100qm genehmigungsfrei bauen-wer soll mir dann irgendetwas gestatten?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]