Abgeschickt von Wolfgang Bolz am 13 Januar, 2004 um 15:23:30
Ich soll für die zukünftige Nutzung eines Geschäftes als Internet-Cafe eine Nutzungsänderung erstellen. Wie ist ein Internet-Cafe gemäß "Richtzahlen für den Stellplatzbedarf einzuordnen, wenn nur die Hälfte der Grundfläche für die Gastronomie verwendet werden soll?