Gewährleistung nach VOB- Heizanlage


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Abgeschickt von Alex am 19 Januar, 2004 um 14:14:41

Laut unserem Notarvertrag gilt auf das Gebäude eine Gewährleistung von 5 Jahren. Auf bewegliche und elektromechanische Teile gilt 2 Jahre Gewährleistung. Was gilt für die Heizanlage ( Gas Zentral)?
5 Jahre oder 2 Jahre ?
Wer kennt sich da aus ?

Danke im voraus Alex


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