Falsche Dachneigung


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Abgeschickt von Hans-Peter Karle am 20 Januar, 2004 um 16:25:53

Wir haben ein Halle angebaut.( Dach aus Trapezblech)
Die Industriebaufirma hat das Dach mit einer Neigung von nur 1,1 Grad ausgeführt. In den Produktunterlagen wird eine Mindestdachneigung von 3 Grad angegeben.

Das Material hat eine Ü-Kennzeichnung, keine allgemeine baurechtliche Zulassung.

Es ist zu befürchten, dass bei starkem Schneefall Feuchtigkeit eintritt.

Wie sieht die Rechtssitation aus.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Peter Karle


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