Re: mindesthöhe der fensterbrüstung ?


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Abgeschickt von Ursula Schmidt-Cellarius am 02 Februar, 2004 um 14:44:24

Antwort auf: mindesthöhe der fensterbrüstung ? von michael am 22 Januar, 2004 um 22:06:36:

Hallo, die Antwort müßte sich in der Bayrischen Landesbauordnung befinden.

Ich kann hier nur für Hessen antworten:
Brüstungen in OG 80 cm D.H. von Fertigfussboden bis OK Fensterrahmen -Profil bis 12m Absturzhöhe

ab 12 m Absturzhöhe 90 cm

Bei Geländern ist dies anders bis 12 m :1,0m
ab 12m 1,10m

Sonderfälle Schulbau

grüsse Ulla


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