Re: ohne baugenehmigung


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Abgeschickt von Gast am 03 Februar, 2004 um 13:02:05:

Antwort auf: ohne baugenehmigung von Virginia am 26 Januar, 2004 um 19:58:30:

Beauftragen Sie einen Anwalt, der dann ohne Sie zu nennen bei Bauamt eine Anfrage einreicht. Evtl. ist das ganze nachträglich genehmigungsfähig wenn die Stützen wieder eingebaut oder die Statik neu berechnet wird. Möglich ist aber auch, dass die Schaffung neuen Wohnraums sich nicht rechnet, weil etwa ein zusätzlicher Stellplatz gebaut werden müsste bzw. die Gemeinde hierfür Gebühren verlangt. Versuchen Sie Ihr Glück einfach mal! Und nehmen Sie keinen Anwalt für Arbeitsrecht! :-)



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