restarbeiten bereitstellungsgebuehr


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Abgeschickt von mattes am 15 Juni, 2006 um 10:44:27

Tach zusammen,

unser haus ist bis auf einige restabeiten fertig, wir wohnen auch schon seit 8 monanten darin. Nur mit den restabreiten kommt der bautraeger nicht in die poette. Ist nichts wirklich gravierendes, aber aergerlich. Kann ich die anfallenden kosten fuer die bereitsteelungsgebuehr von dem offenen restbetrag abziehen?
Hat jemand damit erfahrung gemacht?



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