Re: Mängel nach Abschluss Kaufvertrag / arglistige Täuschung


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Abgeschickt von DKT am 28 August, 2006 um 12:31:40:

Antwort auf: Mängel nach Abschluss Kaufvertrag / arglistige Täuschung von Oliver Reimer am 10 Juni, 2006 um 17:19:14:

Dann sind Sie arglistig getäuscht worden, wofür Ihnen die Beweislast obliegt. Der BGH hatte gerade einen ähnlichen Fall zur Entscheidung vorliegen. Fraglich ist ob die Mängel betragsmäßig ausreichen. Wie hoch sind die Beseitigungskosten? Sammeln Sie Zeugenaussagen und fordern Sie Rückabwicklung. Ohne Anwalt wird nichts geschehen.


: Hallo zusammen!
: Ich hoffe, dass sich jemand findet, der mir weiterhelfen kann!
: Habe mir vor etwa 4 Monaten eine Eigentumswohnung gekauft und weder Makler noch Käufer nannte mir irgendwelche Mängel an der Sache. Ich konnte auch bei der Bescihtigung nichts feststellen!
: Nun stellte sich aber heraus, dass mehrere Dinge (z.B. Tiefkühltruhe, Dunstabzugshaube, Heizkörper, WC) nicht oder nur teilweise funktionieren!
: Ich habe den Verkäufer darauf angesprochen und der meinte, er hätte davon nichts gewusst und die Mieterin, die vor dem Kauf im Huas wohnte hätte ebenfalls nie etwas gesagt!
: Er machte mich daher für diese Mängel verantwortlich!
: Nun habe ich durch Zufall mitbekommen, dass die vormalige Mietrein sich mehrmals über den Zustand der Wohnung beschwqerte und eben diese Mängel ansprach! Der Verkäufer meinte schlicht, sie könne ja ausziehen, was diese dann auich machte. Dann hat er die Wohnung an mich verkauft, ohne mir nur einen Mangel zu nennen.

: Kann ich rückabwickeln? Wer trägt die Kosten? Wie siehts mit den Nebenkosten aus wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten usw.?

: Bin erst 25 Jahre und möchte diese Kostenfalle irgendwie korrigieren!

: Vielen Dank für jeden Hinweis!




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