Re: unbeglaubigter Grundbuchauszug


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Abgeschickt von Heinke am 28 August, 2006 um 13:22:52

Antwort auf: unbeglaubigter Grundbuchauszug von Ramona Zaiss am 22 November, 2004 um 21:28:29:

: Guten abend,
: was bedeutet es, wenn jemand einen unbeglaubigten Grundbucheintrag anfordert ?
: Herzlichen Dank für die ANtwort

hallo, im gegensatz zum unbeglaubigten G. giebt es den beglaubigten G. Beide sagen das gleiche aus.
Nur wenn ich zum Amt muß usw oder was nachweißen muß, brauche ich eine beglaubigte Ausführung. Das kostet etwas mehr.
chiao




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