Re: Baulast


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Abgeschickt von J.Weber am 13 September, 2006 um 10:52:20:

Antwort auf: Baulast von Johannes Conraths am 06 September, 2006 um 12:24:12:

: Wertes Forum,

: es geht um ein sog. ldw. Altenteilerwohnhaus im Außenbereich.
: Dieses Wohnhaus wurde als freistehendes Einfamilienwohnhaus neben der ldw. Hofstelle (mit der Hofstelle 1 Flurstück) errichtet.
: Bestandteil der Baugenehmigung nach § 35 BauGB war die Eintragung einer Baulast, dass "das Wohnhaus auf Dauer dem Generationswechsel auf dem Hof zur Verfügung stehen muss, eine Abparzellierung nicht möglich und ein Verkauf nur mit der gesamen Hofstelle möglich ist."

: Meine Fragen nun:

: - Welche Handhabe hat die Bauaufsichtsbehörde (in NRW), wenn nun doch beabsichtigt ist, das Wohnhaus mit einer anteiligen Fläche abzuparzellieren und separat zu veräußern?
: - Ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich?
: - Kann die Baufaufsichtsbehörde einen solchen Verkauf verhindern?

:
: Danke und schöne Grüsse aus dem Rheinland

: J. Conraths

Meiner Auffassung nach bestehen wenig Chancen. Die Behörde kann Sie auf Einhaltung der Baulast verklagen und Sie setzen sich gegenüber dem Käufer der Gefahr eines erheblichen Schadensersatzanspruches aus.
Teilungsgenehmigungen nach BauGb wurden abgeschaft, aber bei Höfen greift evtl. das GrdStVg.
Wurde die Baulast ordnungsgemäß eingetragen ?





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