Einspruch gegen Bebauungsplan


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Abgeschickt von Babs am 28 September, 2006 um 10:47:59

Hallo,
als Besitzer eines Mehrfamilienhauses im alten Ortskern einer Gemeinde (Alt-Feudenheim) möchte ich gegen den ab heute ausliegenden Bebeauungsplan Widerspruch/Einspruch erheben. Der Bebauungsplan macht eine hintere Bebauung in zweiter Reihe bei tiefen Grundstücken unmöglich. Bebaut werden darf nur noch von der Straße aus 14 m nach hinten in die Grundstückstiefe. Neubauvorhaben sollen verhindert werden, die nicht ins Ortsbild passen, da immer wieder schon riesige Mehrfamilienhäuser genehmigt wurden. Als weiteres Ziel des Bebauungsplanes wurde definiert, die für Alt-Feudenheim typische, kleinteilige Abfolge Haus-Hof-HAus mit Giebelstellung zur Straße und Eingang jeweils vom Hof aus, zu erhalten.
Unser Grundstück, auf dem bereits das Mehrfamilienhaus (älteres Haus, passend zum alten Ortskern) steht, ist nach hinten tief genug, um noch ein Einfamilienhaus zu errichten. Z.Zt. stehen hinten nur ein paar Garagen. Der eine Nachbar ist zwei Stockwerke höher wie wir, der übernächste Nachbar hat auch in zweiter Reihe noch ein Haus stehen. AUch wir möchten in zweiter Reihe ein (kleines) Haus bauen, was durch den Bebauungplan unmöglich wird.
Nun möchten wir Einspruch gegen diesen Bebauungsplan einreichen. Meine Frage:
- Hat sowas überhaupt Aussicht auf Erfolg?
- Kostet der Einspruch etwas?
- Ich benötige unbedingt einleuchtende Argumente für einen solchen Fall, denn nur das Argument "will aber bauen" hilft wohl nix.
Benötige dringend Hilfe, da ich mich mit sowas überhaupt nicht auskenne und als "kleiner dummer Bürger" auch nie gefragt wurde, ob ich mit dem Bebauungsplan einverstanden bin. Man fühlt sich irgendwie "enteignet", wenn man ein großes Grundstück besitzt auf dem man nicht bauen darf, obwohl andere bereits im Hinterhof gebaut haben.
Danke für Antworten!
(gerne aus per Mail an Geiger.Mannheim@t-online.de)
Name: Geiger





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