Begriffsdefinition


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Abgeschickt von Margarete am 14 Dezember, 2006 um 18:39:54

In den Landesbauordnungen gibt es den Begriff "öffentlich -rechtlich geschützte nachbarliche Belange". Gehören dazu auch die Festlegungen im Bebauungsplan wie Z.B. Geschossflächenzahl oder maximale Breite des Gebäudes? Sind dies "nachbarschützende Vorschriften"



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