Nutzungsänderungsklausel


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Abgeschickt von Robin Unterweger am 17 April, 2007 um 13:48:32

Frau S hat in einem Haus (4 Räumlichkeiten) die unteren 2 Räumlichkeiten. Die oberen 2 Räumlichkeiten gehören einem Architekten, welcher früher mit dem Mann von Frau S zusammengearbeitet hat. Die oberen 2 Räumlichkeiten sind als Wohnungen vermietet. Frau S hat 2 Kinder. Sie möchte nun die unteren 2 Räumlichkeiten - ebenfalls als Wohnungen nutzen.

Problemstellung: die obere Räumlichkeit darf als Wohnung genutzt werden - die untere nicht - es besteht eine Klausel in der Teilungserklärung, dass es ein Gewerberaum ist.

Da der Eigentümer der oberen Wohnungen, welcher früher mit dem Ex Mann von Frau S zusammengearbeitet hat - sich bei der Teilungserklärung benachteiligt fühlt - widerspricht der Eigentümer der Nutzungsänderung soweit nicht, als dass er die Aenderung an Bedingungen knüpft.

Grund:

Auszug aus dem Schreiben des Miteigentümers:

- da wir im Rahmen der Teilungserklärung erheblich benachteiligt wurden aber auf Grund des Krankheitsbildes von Herr S (Alkoholiker) zugestimmt haben, um hier nicht mit in den Strudel der Problematik von Herr S mit hinein zu geraten.

Der Eigentümer hat die seit 2005 vereinbarte Teilungserklärung nie beanstandet.

Es gab keine Benachteiligungen.

Frage:

Darf eine Klausel ausgenützt werden um daraus Kapital zu schlagen?

Ist dies rechtlich erlaubt?

Besten Dank für Euren Feedback.

Gruss

Robin




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