Sachmangel bei privatem Hauskauf


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Abgeschickt von Imke Eggers am 25 Oktober, 2007 um 22:03:36

Wir haben privat ein gebrauchtes Haus gekauft. Im Expose wurde als Ausstattungsmerkmal ein Kaminofen aufgeführt und bei der Besichtigung auch stolz "vorgeführt" (Ausstattung ist im Notarvertrag allerdings nicht enthalten). Bei unserer telefonischen Terminabsprache zur Übergabe nächste Woche, wurde nun beiläufig erwähnt, dass eben dieser Kaminofen ausgebaut wurde und mitgenommen wird, da es sich um ein persönliches Geschenk handelt. Haben wir nach BGB (KP-Minderung wegen Sachmangel o.ä.) eine Handhabe? Oder ist dies bei einem Privatkauf nicht möglich?



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