Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe


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Abgeschickt von Vogel am 13 Oktober, 2005 um 19:31:29

Was bedeutet genau Bezusfertigkeit? Kann Bezugsfertigkeit aufgrund noch nicht bestehender Gemeinschaftsflächen vom Bauträger verweigert bzw. vorsätzliche verzögert werden? Wie kann mann dann eine Verzögerung nachweisen? (im Notarvertrag ist kein Einzugstermin festgehalten) Wenn ein Haus schlüsselfertig übergeben wurde, was bedeutet dann in ANGEMESSENER Zeit wird das Haus erstellt? Kann desweiteren für Eigenleistungen die Herausgabe des Schlüssels verweigert werden?



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