Trockenmöglichkeit in ETW


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Abgeschickt von Andrea Husmann am 28 Januar, 2008 um 14:49:27

Ich habe mal gehört, dass es nur zulässig ist, Eigentumswohnungen zu verkaufen, die über ausreichende Trockenmöglichkeiten verfügen z.B. in Form eines Waschkellöers oder Trockenbodens. Ist das richtig? Und wie sollte man reagieren, wenn bei einem ansonsten guten Angebot eben eine solche Trockenmöglichkeit fehlt?





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