Feutche Wände mit Schimmelpilzbelag


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Abgeschickt von Bernd am 02 Februar, 2008 um 14:06:16

Im Mai 07 hat sich jemand eine ETW gekauft. Bei der Besichtigung sind keine offensichtlichen Mängel bemerkt worden. Der damalige Eigentümer hat auch nicht über feuchte Wände und Schimmelbildung informiert. Nach den heftigen Regenfällen der letzten Monate ist die Außenwand durchnässt und im Innenbereich starker Schimmelpilzbefall. Nach Rücksprache mit weiteren Eigentümern wurde bekannt, dass es im ganzen Haus bereits seit längerem feuchte Wände und Pilzbefall gibt. Gibt es eine Möglichkeit den vorherigen Eigentümer wegen arglistiger Täuschung in Regress zu nehmen?




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