Abgeschickt von ToKo am 26 Januar, 2009 um 22:57:53
Antwort auf: Mündliche Zusage - nun wird doch nicht verkauft?! von Sabrina Holländer am 15 Januar, 2009 um 08:20:32:
: Hallo,
: ich habe eine Frage. Ich habe mir ein Haus angeguckt, welches zum Kauf ausstand. Direkt nach der Besichtigung gab ich zu verstehen, dass ich das Haus kaufen möchte. Daraufhin bekam ich von der Maklerin eine Zusage, dass wir das Haus haben können. Notartermin war auch schon für nächste Woche festgelegt. Eigentlich lieef alles glatt und ohne Probleme- Nun bekome ich einen Anruf, dass ein anderer Interessent mehr geboten hat als ich und nun bekommt er die Immobilie.
: Jetzt meine Frage, ich habe doch schon eine mündliche Zusage erhalten, ist diese nicht rechtsbindend?? Oder ist es beim Immobilienrecht anders geregelt?
: Vielen Dank für die Hilfe!
: MfG,
: S. Holländer
Tatsächlich zählt nur alleine der notarielle Kaufvertrag. Eine mündliche Zusage oder ein Versprechen, welches nicht beurkundet wird ist hinfällig. Es gibt auch Käufer die einem Makler fest zusagen und dann z.B. zum Beurkundungstermin nicht erscheinen. Auch da hat ein Makler keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz o.äh.