Abgeschickt von G. Pinkus am 07 April, 2010 um 19:26:53
Wir sind Eigentümer eines Anteils an einem Garagengrundstück (Garagenhof mit 31 Einzelgaragen). Geregelt ist, dass jeder Eigentümer 1/31-tel Anteil am Garagengrundstück hat und jeder Eigentümer nutzt eine bestimmte Einzelgarage.
Eine ordentliche Eigentümerversammlung und die Bestellung eines Verwalters hat es noch nie gegeben. Gibt es Schäden z. B. an einem Garagendach (verbundene Flachdächer, die nicht einzeln reparaturfähig sind)oder geht es darum, eine abgrenzende Hecke z. Nachbargrundstück zu kürzen gibt es in einzelnen Zirkeln Diskussionen wie das zu laufen hat. Es wird dann irgendwie von einzelnen Eigentümern was gemacht, von anderen nicht. Zum Teil gibt es auch Arbeitsappelle bis hin zu der Vorstellung, dass man seine Terminplanung bitte danach ausrichten soll.
Meine Frage ist:
1)Gibt es ein Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz mit dem Recht auf Bestellung eines Verwalters etc. und das Recht, ordnungsgemässe Reparaturen durch fachlich einschlägige Handwerker bzw. Dienstleister durchführen zu lassen?
Oder muss ich hier antreten um an der Reparatur eines Flachdachs mitzuwirken?
2) Oder gilt das WEG gar nicht, weil es nur ein Garagengrundstück ist?
Wie wird das gesehen? Vielen Dank