Rücktritt nach Notartermin


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Abgeschickt von Sabine am 04 Mai, 2010 um 15:09:04

Besteht die Möglichkeit des Kaufers einer Erbpachtimmobilie nach dem Noatarvertrag vom Vertrag zurückzutreten,wenn der Erbpachtgeber nur die Zusage von 80% für die Grundschuldeintragung gibt?
Der Notar ist davon ausgegangen das 100% finanziert werden dürfen. Der Käufer möchte nun Notargebühren sowie Maklercourtage zurückerstattet haben.




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