Abgeschickt von Gerd Haesler am 06 Oktober, 2010 um 11:33:57
Bauträger A baute 2001 ein Mehrfamilienhaus mit Carports und Stellplätzen. B kaufte eine Wohnung plus einen Carport. Im Jahr 2010 wurden die restlichen Wohnungen von A verkauft. Übrig blieb ein Stellplatz, den B kaufen möchte. Kann Bauträger A diesen Stellplatz noch verkaufen, oder gehört der Stellplatz der Allgemeinheit, bzw. Den restlichen Wohnungseigentümern.