Rückabwicklungen von Hauskauf, von seiten des Käufers nach Notar & Grundschuldbestellungsurkunde


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Florian B. am 16 Oktober, 2010 um 19:07:55

Guten Abend,

ich möchte folgende Frage an das Forum richten.

Meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft.
Die Finanzierung ist druch, Notartermine erledigt. Sprich Vertrag und Grundschuldbestellungsurkunde sind unterzeichnet. Heute hatten wir dann Schlüsselübergabe.
Wie im Vertrag vereinbart vor Zahltermin, dem 1.11.2010, zwecks Renovierungsarbeiten.
Nun ließ der Verkäufer heute eine Bemerkung los, die uns ziemlich verunsichert hat.
Er meinte, das seine Bank bei der Berechnung der Ablösebeträge bei Fälligkeit des Kaufpreises wohl einen Fehler gemacht hat. Und er sozusagen "zu wenig" bekommt..
Er habe dies bei der Bank schon reklamiert habe aber noch keine Info erhalten. Eine Frist hat er wohl bis kommenden Mittwoch dem 20.10.gesetzt. Nun die Bemerkung: "Schlimmsten Falls muessen wir das alles Rückabwicklen!", am Besten machen sie erstmal keine Renovierungen, die nicht später Problemlos wieder rückgängig gemacht werden können...
Da standen wir nun.. was soll man da sagen??!!!

Die Frage ist nun, kann das unser Problem sein??
Hat er tatsächlich das Recht, das alles zu cancel`n, obwohl wir alle Vetragsbedingungen erfüllt haben?

Vielen Dank vorab

Florian B.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]