Kläranlagenabgaben


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Abgeschickt von Achim Geisler am 07 Februar, 2011 um 09:27:55

Grüß Gott,

ich habe ein Grundstück, dass bereits über 30 Jahre im Familienbesitz ist. Jetzt geht es um die Erschließung des Grundstücks. Laut der Gemeinde wäre das Grundstück unerschlossen, laut meinem Vater ist das Grundstück erschlossen. Eine schriftliche Bestätigung fehlt mir jedoch. Das Einzige ist eine Zahlung von rund 34.000,00 DM im Jahr 2001 für die Modernisierung der Kläranlage.

Nun habe ich zwei Fragen:

1.) Kann eine Kläranlagenabgabe gefordert werden, wenn das Grundstück garnicht erschlossen bzw. angeschlossen ist?

2.) Kann man irgendwo anders ersehen, ob ein Grundstück erschlossen ist?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Geisler



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