Re: Erbteil Verkauf


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Abgeschickt von s f am 12 Maerz, 2011 um 02:15:54

Antwort auf: Erbteil Verkauf von Joachim am 31 Januar, 2011 um 19:19:31:

Hallo Joachim,

ich würde dir empfehlen bei einem Makler ein Sachwertgutachten (ermittelt den Wert der Sache auf grundlage der Herstellungskosten, wertminderung usw...) oder ein Vergleichswertgutachten (ermittelt de Wert der Immobilie der im Vergleich zu vergleichbaren umliegenden Objekten auf den Markt erwirtschaftet werden kann)zu machen. Beides wird, wenn Sie alle Objektdaten beibringen nicht die Welt kosten. Ich empfehle allerdings mehrere Preisangebote einzuholen.
Zur deckung der angefallen kosten kann ich Ihnen sagen das Sie als Eigentümer laut
§ 2 Betriebskostenverordnung (BetrkV)

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

berechtigt sind alle wie im §2 wiederkehrenden Kosten auf den Mieter umlegen dürfen (VORSICHT!!! nur wenn im Mietvertrag auf BetrKV hingewiesen wurde, oder die Posten einzeln aufgelistet sind) dies ist aber bei Formularmietverträgen aber der Regelfall. Desweiteren können Sie Ihm auch eine Mieterhöhung zuder Sie laut § 558 BGB
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete - berechtigt sind androhen, (Absatz 3) allerdings NUR 20 % der Nettokaltmiete alle 3 Jahre. Sie brauchen zwar die Zustimmung des Mieters die Sie aber laut (Absatz 1) zu verlangen berechtigt sind, ist also für den Fall einer nicht Zustimmung mit einem kleinen Brief vom Anwlat erlediegt.
So nun hoffe ich Sie haben ein kleines Druckmittel und einige Infos die Ihnen helfen werden. Wie sich das ganze allerdings mit den anderen Eigentümern rein rechtlich gesehen verhält kann ich Ihnen nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen

s.f Immobilienkaufmann IHK

Ich hafte nict für die Richtigkeit der Angaben, die hier von mit gepostet wurden.



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