Instandhaltung einer leer stehenden Wohnung in Miteigentümergemeinschaft


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Abgeschickt von Wiebke am 06 April, 2011 um 14:20:22

Hallo,
ich habe da mal eine Frage: Gibt es gesetzliche Bestimmungen, wonach ein Eigentümer einer Wohnung, die schon seit mehr als 15 Jahren leer steht, und so vor sich rumgammelt, dazu gezwungen werden kann, diese instand zu halten? Gibt es ein Gesetz über Pflichten eines Eigentümers in einer Miteigentümergemeinschaft?

Ich habe das Problem, das in unserem Haus (drei Parteienhaus mit drei Eigentümern) die obige Wohnung seit mehr als 15 Jahren leer steht. Aus dieser Wohnung dringt nun ein bestialischer Gestank, so dass sich meine Mieter darüber mehrfach beschwert haben. Ich selber habe diesen Geruch "testen" dürfen, es riecht, als würde eine Leiche dort liegen (ich habe es überprüft, dort liegt keine Leiche!!).

Nun möchte ich dem Eigentümer einen bestimmenden Brief schreiben und wäre wirklich dankbar, wenn man mir hier eventuell ein paar gesetzliche Bestimmungen mitteilen könnte.

Danke und Gruß
Wiebke



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