Abgeschickt von Mark-Oliver Scholz am 10 September, 2012 um 11:45:27
Als Mitarbeiter bei einem Notar in Stuttgart muss ich immer wieder - beispielsweise bei gar nicht so unrenommierten Seiten, wie dem Immobilien-Scout - lesen, dass eine Zahlungsabwicklung in der Regel über ein Notaranderkonto zu erfolgen habe.
Dies ist jedoch nur in Norddeutschland richtig. In Baden-Württemberg darf ein solches Konto nur in absoluten Ausnahmefällen eingerichtet werden.
Wer also eine Immobilie in B.-W. erwerben will, muss sich über die anders gestaltete geartete Formulierung und folglich auch Abwicklung nicht wundern.
Keine Angst - sie ist genauso effektiv und sicher.
Mehr Infos zu den Besonderheiten in Baden-Württemberg gibt es bei Notar Dr. Scholz in Stuttgart unter www.notar-scholz-stuttgart.de, z.B. die herunterladbaren FAQ.