malerarbeiten gleich putzarbeiten?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Sylke am 30 November, 2003 um 21:54:30

Lt. Werkvertrag sind in unserem schlüsselfertigen Haus die Malerarbeiten in Eigenleistung zu erbringen. Lt.Leistungsbeschreibung: "Achtung:In Eigenleistung des AG, sofern Schlüsselfertigstufe. Wände und Decken in den Wohngeschossen werden, sofern notwendig, feingespachtelt. Im Standard wird Raufaser tapeziert und mit Binderfarbe gestrichen. Andere Ausführung gegen Aufpreis möglich."
Sind nun bei Blähtonwänden die offenen Poren und Fugen Spachtelarbeiten des Malers oder des Maurers? Was bedeutet tapezeirfähig bzw. malerfertig?


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]