Re: Gewährleistung bei verdeckten Mängeln


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Abgeschickt von Cordula -Antwort auf Daniela am 09 Dezember, 2003 um 08:17:11:

Antwort auf: Re: Gewährleistung bei verdeckten Mängeln von Daniela am 08 Dezember, 2003 um 12:27:44:

: Wenn Schäden erst nach Jahren eintreten, muss der Firma nachgewiesen werden, dass Sie "Arglistig" einen Mangel versteckt hat. Dies ist äußerst schwierig. Bestehen denn schon Bedenken gegen die Ausführung? Gibt es einen Architekten?
Nein, keine Bedenken. Ich möchte es nur prinzipiell wissen und weiß auch, dass es hier ein Gesetz zu gibt. Das man für versteckte Mängel 30 Jahre haftet oder so. Ich möchte dieses Gesetz aber gerne lesen, also wissen um welchen § es sich handelt und wie er genau lautet.





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